Gerichtliche Kontrolle von Dienstpostenbewertungen; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. August 2019

Recht3_Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d. h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, eine Organisationsentscheidung des Dienstherrn ist, die gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüft werden kann. Ein subjektives Recht des Beamten auf Beibehaltung oder Höherstufung der Wertigkeit des von ihm innegehabten Dienstpostens gibt es nicht. Das sog. Genfer Schema ist ein zulässiges analytisches Verfahren zur Bewertung von Dienstposten.

LKT Rundschreiben Nr. 677/2019 [PDF-Dokument: 51 kB]

02.12.2019